Yachtcharter-Kosten
Bis auf diese Extras ist alles andere inklusive.
Ein Luxusyacht-Charter bedeutet hohe Ausgaben. Sie erwägen, ein schwimmendes Hotel mit Unterhaltungs- und Sporteinrichtungen sowie ein privates Restaurant auf eine Reise mitzunehmen. Zusammen mit den damit verbundenen Betriebs- und Verwaltungsausgaben für die Vorbereitung, Überwachung und Durchführung Ihres Urlaubs, dürfte klar sein, dass einige der Kosten auch in Ihrem Vertrag erscheinen.
Normalerweise beinhaltet ein Chartervertrag diese verschiedenen Kosten und nur für die Sonderpositionen sowie für einen grenzwertüberschreitenden Kraftstoffverbrauch zahlen Sie einen zusätzlichen Betrag. Ihr privater Küchenchef benötigt möglicherweise einzigartige Zutaten ebenso wie Ihr Barkeeper, der Kisten mit speziellen Getränken besorgt, um die Sie gebeten haben. Bis auf diese Extras ist alles andere inklusive.
Ein weiterer Faktor bei der Preisgestaltung ist die Saison. In der Hochsaison ist die Nachfrage im Allgemeinen gesättigt und die Preise steigen dementsprechend. Während der Niedrigsaison lässt die Nachfrage nach und die Preise werden entsprechend angepasst. Einige Yachten sind von den Jahreszeiten nicht betroffen. Dies sind die Megayachten, und Sie zahlen unabhängig von der Saison, was vom Eigentümer verlangt wird.
Hier finden Sie eine Auflistung der Yachtcharter-Kosten und Gebühren, die Sie immer in Addition zu Ihrem Chartervertrag erhalten werden.
Verträge
Der Vertrag ist das Dokument, in dem Ihre Kosten einzeln aufgeführt sind. Nur Ihr Vertrag ist ausschlaggebend für den zu zahlenden Betrag. Charter-Verträge sind sich einander in der Regel sehr ähnlich. Der in der Türkei übliche Vertrag ist ein WYA-Vertrag (Worldwide Yachting Association), früher als MYBA-Vertrag (Mediterranean Yacht Broker Association) bekannt. Dieser Vertrag enthält die Grundgebühr, Sonderleistungen, die Versicherung und alle weiteren, vom Yacht-Eigentümer gewünschten Positionen.
In den meisten MYBA-Verträgen werden im Wesentlichen die All-Inklusive-Bedingungen festgelegt. Hier werden Kraftstoff, Nahrungsmittel und Getränke sowie Anlege-Gebühren den Grundgebühren (BCF – Base Charter Fee) hinzugefügt. Gemäß diesen Verträgen ist im Allgemeinen neben den Grundgebühren mit weiteren 25% - 50% an Zusatzkosten zu rechnen.
Im Mittelmeerraum und in der Ägäis verwenden einige Yacht-Besitzer und Makler den weniger verbreiteten SEMT-Vertrag (Standard Eastern Mediterranean Terms) sowie den GI-Vertrag (Greek Terms). Auf unserer Seite zu Yacht-Verträgen erklären wir die Unterschiede zwischen den einzelnen Vertragstypen.
Charter-Grundgebühr (BCF)
Die Grundgebühr ist die Vergütung für das Chartern der Yacht. Sie beinhaltet die vom Yacht-Besitzer erwarteten Ausgaben während des Charter-Zeitraums. Weiterhin enthält sie die zu erwartenden Betriebskosten während des Charter-Zeitraums. Alle zusätzlich entstehenden Kosten werden der Charter-Grundgebühr hinzuaddiert. Diese Gebühr variiert zwischen den Jahreszeiten gemäß der Nachfrage, also der Hochsaison bzw. der Niedrigsaison entsprechend. Außerdem stellen Treibstoff- und Hafengebühren einen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Sowohl der Kraftstoffverbrauch als auch die Anzahl der Hafenbesuche variieren je nach Kundenanforderung.
Vorauszahlungspauschale (APA)
Alle Verträge enthalten das Grundprogramm einer Vorauszahlungspauschale (APA - Advanced Provisioning Allowance). Es handelt sich hier um ein Tracking-System, das eine erste Teilzahlung für die zu erwartenden Zusatzkosten erfordert. Hiermit können die Charter-Grundgebühren gedeckt werden. Im Wesentlich handelt es sich um einen Wert, der entsprechend den besonderen Forderungen jedes Charter-Kunden hochgerechnet wird.
Als Faustregel gilt, dass die APA ca. 25% bis 50% der Charter-Grundgebühr ausmacht. Sollen jedoch außerdem noch Extras wie z.B. teure Lebensmittel, zusätzliche Sport- und Freizeitausrüstungen oder sonstige Positionen bereitgestellt werden, so erhöht sich die APA um deren Wert.
Die APA ist einen Monat vor dem Charter-Termin zahlbar. Der Kapitän und seine Crew haben somit ausreichend Zeit, um zusätzliche Artikel und Positionen bereitzustellen. Wenn Sie Auskünfte über die gemachten Ausgaben einholen möchten, wenden Sie sich bitte an den Kapitän. Er wird Ihnen eine detaillierte Aufstellung über die APA-Ausgaben zur Verfügung stellen.
Beachten Sie, dass Kraftstoff und Lebensmittel zum Selbstkostenpreis berechnet werden. Dies bedeutet, dass bei diesen Positionen kein Gewinn erzielt wird.
Alle eventuellen Differenzbeträge der Charter-Reise werden nach Abschluss Ihres Urlaubs zurückerstattet.
Kraftstoff- und Kaigebühren
Kraftstoff- und Kaigebühren bedeuten einen zusätzlichen finanziellen Aufwand. Sie sind nicht in der BCF (Charter-Grundgebühr) enthalten. Dies ist durch die Einzigartigkeit jedes Charters bedingt. Wetterbedingungen beeinflussen die zurückgelegten Strecken auf See ebenso wie die Anzahl der ausgeführten Wassersportarten wie z.B. Wasserski. Somit variiert der Kraftstoffverbrauch, der demnach entsprechend berücksichtigt wird. Kaigebühren werden vom jeweils besuchten Hafen festgelegt. Sie können je nach den Anforderungen der Kunden variieren. Kaigebühren können außerdem je nach den örtlichen Vorschriften und Bestimmungen der Hafenbehörde unterschiedlich ausfallen.
Versicherung
Versicherungen sind weder in der BCF noch in der APA enthalten. Sowohl eine Reiseversicherung als auch eine Haftpflichtversicherung für Charterer müssen Sie daher selbst abschließen. Zusätzlich ist eine Rücktrittsversicherung, die auch eventuelle Stornokosten abdeckt, empfehlenswert.
Mehrwertsteuer (VAT)
Die Mehrwertsteuer ist in der EU zu entrichten. Wenn Sie europäische Reiseziele ansteuern, müssen Sie bei einem Einkauf an Land die Mehrwertsteuer entrichten.
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